Häufig gestellte Fragen

Antworten auf Ihre Fragen

F.A.Q.

Ich helfe Ihnen rund um die Uhr und antworte so schnell wie möglich. Zusätzlich finden Sie hier Antworten auf die häufigsten Fragen zur Finanzierung.

In Österreich gibt es kein gesetzliches Höchstalter für Kredite, man muss jedoch volljährig sein (18 J). In der Praxis ist es bei Wohnbaukrediten jedoch derzeit noch so, dass der Kredit mit vollendetem 80. Lebensjahr (bankabhängig teilweise auch mit 75) vollständig zurückbezahlt sein sollte.

Durch eine Novelle des Hypothekar- und Immobiliengesetzes spielt seit 01. April 2023 das Endalter für die Kreditvergabe nur noch eine untergeordnete Rolle. Wichtig sind nun die vorhandenen Sicherheiten.

In erster Linie richtet sich die Art der geforderten Sicherheit nach dem Verwendungszweck des Darlehens und der Kreditsumme. Bei Immobilienfinanzierungen ist die hypothekarische Besicherung der Immobilie üblich. Außerdem stellt auch die Abtretung von Forderungen (z.B. Miete, Pacht etc.), Verpfändung von Wertpapieren, oder die Bürgschaft eine Möglichkeit der Sicherheit dar.

Grundsätzlich geht die Bank ein Risiko ein, wenn der Kreditnehmer ein befristetes Dienstverhältnis hat oder Leihangestellter ist, da die nötige Sicherheit eines fixen Beschäftigungsverhältnisses fehlt. In der Regel werden somit auch nur Laufzeiten entsprechend der Dauer des Dienstverhältnisses vergeben.

Um die Sicherheit für die Bank zu erhöhen, kann der Kredit gemeinsam mit dem Partner bzw. der Partnerin aufgenommen werden, wobei hier ein unbefristetes Dienstverhältnis bestehen sollte.

Weiters gibt es die Möglichkeit einer Bürgschaft, wobei hier ebenfalls die Kreditwürdigkeit des Bürgen als Grundlage für die Kreditkonditionen dient. Hierbei unterscheidet man zwischen drei Formen:

  1. Ausfallsbürgschaft: Der Bürge wird erst nach erfolgloser Mahnung, Klage und Exekution zur Zahlung herangezogen.
  2. Gewöhnlicher Bürge: Es müssen zumindest Zahlungsschwierigkeiten gegeben sein, um den Bürgen zur Zahlung heranziehen zu können.
  3. Bürge und Zahler: Der Gläubiger kann jederzeit, auch ohne Vorliegen von Zahlungsrückständen, die Zahlung vom Bürgen verlangen.

Ihre Kreditwürdigkeit (auch Bonität genannt) ist eine bankinterne Bewertung, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie als Kreditnehmer für die gesamte Laufzeit des Kredites zahlungsfähig bleiben und den gesamten Kreditbetrag rechtzeitig zurückzahlen können. Je besser also die Bonität, desto leichter ist es für die jeweilige Bank, auch bessere Kreditkonditionen anzubieten.

Grundsätzlich sind Banken gesetzlich dazu verpflichtet, eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Da es jedoch kein einheitliches Bewertungssystem gibt, gewichtet jede Bank andere Faktoren stärker. In die Bewertung fließen Faktoren wie Familienstand, bereits aufgenommene Kredite, aktuelle Schuldensituation, Rücklagen bzw. Vermögenswerte, Haushaltsrechnung – Einnahmen vs. Ausgaben, Art der Anstellung (befristet oder unbefristet, freiberuflich oder angestellt) oder der Wohnsitz ein.

Für Privatpersonen sind die bankinternen Berechnungsformeln zwar nicht einsehbar, Sie haben laut Datenschutzgrundverordnung jedoch das Recht einmal jährlich in Ihre Daten bei allen relevanten Auskunfteien Einsicht zu nehmen und diese falls nötig auch zu korrigieren. Auskunfteien, wie der Kreditschutzverband KSV1870 oder Unternehmen wie CRIF, sammeln laufend wirtschaftliche personenbezogene Daten von Kreditinstituten und dürfen diese auch an andere Banken weitergeben. So können Banken beispielsweise in Erfahrung bringen, ob noch offene oder abgelehnte Kreditverhältnisse bestehen.

Prinzipiell gibt es kein Limit für die Höhe eines Kredites, aber jede Bank zieht Ihr Nettoeinkommen für die Bewertung der möglichen Kredithöhe heran. Gesetzlich dürfen alle Darlehensverbindlichkeiten40% des Nettoeinkommens nicht überschreiten.

Ein neu aufzunehmendes Darlehen wird zudem mit einem fiktiven Zinssatz in der Leistbarkeitsberechnung berücksichtigt. I.d.R. ist dies ein höherer Zinssatz. Auch mit dieser „Schattenrechnung“ muss die fiktive Kreditrate im frei verfügbaren Haushaltseinkommen Platz finden.

Ja, der Gesetzgeber schreibt den Kreditinstituten eine maximale Beleihungsquote von 90% vor. Für Sie als Kunde bedeutet das einen Eigenmittelanteil von mindestens ~20% der gesamten Finanzierungssumme selbst aufzuwenden (ausgenommen sind hier Finanzierungen für Renovierungen oder Sanierungen bis 50.000€ pro Kreditnehmer). Zu Eigenmitteln zählt alles, was Sie an Vermögen oder auch Eigenleistung (z.B. Malerarbeiten) in eine Finanzierung einbringen.

Das bleibt natürlich Ihre Entscheidung. Ich lege Ihnen die besten Angebote vor, Sie sind jedoch nicht daran gebunden und haben die freie Wahl.

Eine gute Vorbereitung bei der Aufbereitung aller notwendigen Unterlagen beschleunigt nicht nur den Kreditvergabeprozess, sondern ist auch entscheidend bei der Erzielung besserer Kreditkonditionen. Hierbei unterstütze ich Sie mit einem strukturierten Prozess und Know-How.
Das Wichtigste in Kürze:

  • Person
    Da die Bank gesetzlich dazu verpflichtet ist, ihre Kunden zu legitimieren, wird ein amtlicher Lichtbildausweis und Meldezettel benötigt.
  • Einkommen
    Zuallererst analysieren wir Ihre persönliche finanzielle Situation, um zu klären, ob die Bank Sie als kreditwürdig (sprich zahlungsfähig) einstufen wird und so eine Kreditvergabe überhaupt erst möglich ist. Als Basis dienen die letzten drei bis sechs Gehaltsabrechnungen, Jahreslohnzettel des Vorjahres, aktueller Pensionsbescheid, falls die Kreditlaufzeit in das Pensionsalter hineinreicht und Nachweise über sonstige Einkünfte (Vermietung/Verpachtung, Kinderbeihilfe, Unterhalt etc.).
  • Vermögen
    Parallel dazu ist es seit 01.08.2022 verpflichtend, mindestens 20% Eigenmittel in ein Immobilienprojekt einzubringen. Vom Eigenmittelanteil hängen ebenso die Zinskonditionen ab. Wesentlich sind in diesem Zusammenhang Kontoauszüge der letzten 6 Monate, Auszüge aus Sparbüchern und Bausparverträgen und andere Vermögenswerte wie Immobilienbesitz und Wertpapiere.
  • Haushaltsrechnung
    Idealerweise haben Sie auch bereits einen Überblick über Ihre monatlichen Ausgaben. So kann ein Haushaltsplan erstellt werden, der für die Beurteilung der Leistbarkeit des Kredites bzw. die monatliche Kreditrate entscheidend ist.
  • Bestehende Kredite und Verbindlichkeiten
    Sollten Sie bereits laufende Verpflichtungen haben, werden diese für eine neue Finanzierung berücksichtigt. Hierzu benötige ich Dokumente über bestehende Kredit- oder Leasingverträge mit Nachweis der Restschuld oder auch bspw. Eine Scheidungsvereinbarung.
  • Versicherungen
    Ebenso sind Versicherungen eine Risikoreduktion für die Bank. Polizzen einer Kapital- und Risikolebensversicherung, Eigenheimversicherung, Feuerversicherung oder private Pensionsversicherung usw. sollten daher ebenfalls zur Verfügung gestellt werden.
  • Immobilie
    Weiters sind Unterlagen zur Immobilie notwendig, da der Bank die Immobilie als Sicherheit dient. Hierzu zählen ein evtl. bereits vorhandenes Kaufanbot, Exposé/Objektbeschreibung, Grundrissplan, Fotos, Grundbuchauszug, Energieausweis und beim Hausbau zusätzlich ein Bauplan inkl. Ansichts- und Schnittzeichnungen, Baugenehmigung bzw. Baubescheid, Angebot der Baufirma oder Baukostenaufstellung mit Kostenvoranschlägen, Schenkungs- bzw. Übergabevertrag, Vermessungs- und Schätzgutachten.
  • Selbstständige
    Für Selbstständige sind weitere Unterlagen einzureichen, wie Einkommensteuerbescheide oder Einnahmen/Ausgaben-Rechnung oder Bilanzen der letzten zwei bis drei Jahre, Vermögens- und Schuldenstatus, aktuelle Saldenliste (Jahresstatus des laufenden Geschäftsjahres), aktuelle Lastschriftenanzeige des Finanzamtes (Buchungsmitteilung), aktuelle Buchungsanzeige der Krankenkasse und bei Neugründung den Gewerbeschein und Businessplan.

Es gibt keine gesetzliche Beschränkung bzgl. der Anzahl an Krediten. Solange die monatliche Rate im frei verfügbaren Einkommen Platz findet und Sie die Voraussetzungen zur Aufnahme eines Darlehens erfüllen, können so viele Kredite aufgenommen werden, wie Sie gleichzeitig tilgen können.

Bei der Rückzahlung sind verschiedene Vereinbarungen möglich – sie kann von monatlich bis jährlich in verschiedenen Varianten erfolgen. Die monatliche Rückzahlung ist jedoch die üblichste Form der Rückzahlung.

Konsumkredite werden in der Regel bereits mit 12 bis 84 Monaten, vereinzelt auch bis zu 120 Monaten Laufzeit angeboten.

Bei langfristigen Krediten gilt seit 01. August 2022 eine maximale Laufzeit von 35 Jahren, wobei die Finanzmarktaufsicht (FMA), die an einem stabilen Bankensystem interessiert ist, zu maximal 30 Jahren Laufzeit rät, wobei der Kredit vor dem 80. Lebensjahr zurückgezahlt sein solle.

Sollte es zu Zahlungsschwierigkeiten kommen und die Kreditrate nicht rechtzeitig bezahlt werden können, ist der erste Schritt Kontakt mit der Bank aufzunehmen, um die finanzielle Situation zu klären. In der Regel können die Kreditkonditionen angepasst werden, indem z.B. die Laufzeit erhöht und damit die Kreditrate gesenkt wird. Es besteht auch die Möglichkeit die Raten zu stunden.

Nichtsdestotrotz sollten offene Mahnspesen und Verzugszinsen möglichst bald bezahlt werden, da diese zum offenen Kreditsaldo hinzugerechnet werden können und für diese somit zusätzliche Kreditzinsen anfallen.

Vorsicht – bei manchen Kreditverträgen kann es sein, dass alle ausständigen Teilzahlungen fällig gestellt werden, wenn man in Zahlungsverzug gerät. In der Regel kann das bei entsprechender Vereinbarung dann eintreten, wenn die Kreditraten seit mindestens sechs Wochen nicht bezahlt wurden und Mahnungen inklusive einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen ignoriert wurden.

Ein unerwarteter Geldsegen kann zum Anlass genommen werden, den offenen Kredit zu tilgen und die Restschuld vorzeitig zurückzuzahlen. In manchen Fällen ist es jedoch besser, die Restlaufzeit auszusitzen. Insbesondere dann, wenn die Pönale für eine vorzeitige Rückzahlung unverhältnismäßig hoch ausfällt.

Hierbei kommt es immer auf die jeweilige Vereinbarung mit der Bank und die Verzinsungsform (fix oder variabel) an. Es gibt Pönalen (Vorfälligkeitsentschädigung), welche den Gläubiger (Bank) schützen, wenn der Schuldner (Kreditnehmer) den Vertragsbestand nicht erfüllt. In diesem Fall, wenn er früher aus dem Kreditvertrag austreten möchte, als vereinbart war.

Das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) regelt diesen Fall klar. §20, Abs. (2) ist die sog. Pönal-Klausel. Ist der Kredit nicht hypothekarisch besichert, hat der Kreditnehmer das Recht, den Kreditbetrag vor Ablauf der vereinbarten Kreditlaufzeit teilweise oder zur Gänze gegen entsprechende Ermäßigung der Gesamtkosten und ohne zusätzliche Entgelte zurückzuzahlen, wenn die Rückzahlung außerhalb einer Fixzinsperiode, bei Überziehungen, bei vereinbarungsgemäß der Kreditrückzahlung dienenden Zahlungen aus Versicherungsleistungen erfolgt oder der Rückzahlungsbetrag 10.000€ innerhalb von 12 Monaten nicht übersteigt. Ist dies ausnahmsweise nicht der Fall, steht dem Kreditgeber hierfür eine Entschädigung in Höhe der Zinsen, die der Kreditnehmer bis zum Ende der Laufzeit für den betreffenden Kreditbetrag hätte zahlen müssen, jedoch maximal in Höhe von 0,5 % bei Restlaufzeit des Kredites unter einem Jahr, sonst in Höhe von 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrages zu.
Bei hypothekarisch besicherten Krediten ist eine vorzeitige Rückzahlung auch von Teilbeträgen nur unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist möglich. Bei Vereinbarung einer Fixzinsperiode gilt die Kündigungsfrist als auf die Dauer derselben vereinbart. Bei Nichteinhaltung dieser Kündigungsfristen wird der Kreditgeber eine Entschädigung in Höhe der Zinsen, die der Kreditnehmer bis zum Ende der Laufzeit für den betreffenden Kreditbetrag hätte zahlen müssen, jedoch maximal in Höhe von 0,5 % bei Restlaufzeit des Kredites unter einem Jahr, sonst in Höhe von 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrages, verlangen.

Nicht immer kann die Hausbank die besten Konditionen beim Wunsch nach einer Immobilienfinanzierung bieten.

Als ungebundener Finanzierungsberater minimiere ich Ihren Aufwand bei der Suche nach der passenden Finanzierung für Ihr Wohnprojekt. Sie müssen sich nicht um die Einholung und Verhandlung von unzähligen Kreditangeboten bei mehreren Banken kümmern. Die Kreditausschreibung an alle für Ihren Kreditwunsch in Frage kommenden Bankinstitute wird von mir vorgenommen, da je nach individueller Situation manche Banken geeigneter für Ihren Finanzierungsfall sind als andere. Somit verhandle ich für Sie die bestmöglichen Konditionen und Sie erhalten von mir die günstigsten Angebote für Ihre Finanzierung.

Diese Vorgehensweise bietet den Vorteil, dass Banken einem unabhängigen Berater Bestkonditionen anbieten. Ansonsten besteht die Möglichkeit, dass sie im direkten Vergleich mit Kreditangeboten anderer Banken nicht weiter berücksichtigt und ausgeschlossen werden – und von diesem unabhängigen Auswahlprozess profitieren Sie als Kunde.

Zusätzlich verpflichtet das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz Kreditinstitute vor Angebotslegung eine umfassende Einholung von Daten und Informationen durchzuführen. Dies benötigt entsprechend viel Zeit. Wollen Sie selbst eine Vielzahl von Kreditangeboten vergleichen, fällt dieser Aufwand für Sie bei jedem Kreditinstitut neuerlich an. Wenn Sie sich dazu entscheiden, mich zu beauftragen, entsteht für Sie eine enorme Zeitersparnis, da die Datenerfassung und Analyse Ihrer finanziellen Situation nur einmalig stattfindet.

Eine Vergütung für meine Leistungen als Kreditmakler kann entweder separat vereinbart oder Teil der bankseitigen Bearbeitungsgebühr sein. Üblicherweise finanziert sich meine Tätigkeit direkt durch Vermittlungsprovisionen der Banken. Die Provision ist Teil der Bearbeitungsgebühr und wird vom Kreditinstitut – anstatt einbehalten zu werden – direkt an mich ausbezahlt. Die konkrete Höhe ist dabei abhängig vom Kreditbetrag.

Sollte keine Vermittlung zustande kommen, bleibt meine Leistung für Sie selbstverständlich kostenlos.

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