Kredit­rechner

Die Wahl zwischen fixem oder variablem Zinssatz wirft anfangs bei vielen meiner Klienten häufig Fragen auf. Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile, wobei die Entscheidung, welche Variante die richtige ist, immer individuell getroffen werden muss.

Variabler Zinssatz

Grundsätzlich orientiert sich ein variabel verzinstes Darlehen an einem Referenzzinssatz. Meist ist das der EURIBOR, auf den ein bankseitiger Aufschlag (die sog. „Marge“) verrechnet wird. Daraus ergibt sich der für Sie relevante Sollzinssatz, der für die Ratenberechnung herangezogen wird und üblicherweise quartalsmäßig an die Entwicklung des Referenzzinssatzes angepasst wird. Dies ist in der Zinsgleitklausel im jeweiligen Kreditvertrag geregelt.

Der Vorteil dieses Kreditmodells liegt in den derzeit geringeren Kosten, jedoch mit dem Nachteil des Zinsschwankungsrisikos. Steigt der Referenzzinssatz, erhöht sich auch die monatlich zu zahlende Kreditrate. Bei sinkenden Zinsen verhält es sich umgekehrt.
Weiters besteht die Möglichkeit bei hypothekarisch besicherten Krediten unter Einhaltung einer 6-monatigen Frist flexibel Sondertilgungen vorzunehmen, um die Restschuld zu reduzieren oder den Kredit sogar vorzeitig ganz zurückzuzahlen.

Fixer Zinssatz

Beim Fixzinsmodell wird für eine gewisse Periode ein fixer Sollzinssatz vereinbart, der von Zinsschwankungen am Markt unberührt bleibt. Basis für die Höhe ist in diesem Fall nicht der EURIBOR, sondern meist der EUR-SWAP-Satz (oder auch bankinterne Refinanzierungssätze), der wiederum mit einer Marge beaufschlagt wird.

Vereinfacht gesagt unterscheidet sich das Fixzinsmodell von der variablen Verzinsung hauptsächlich durch die Unveränderbarkeit des Sollzinssatzes während der Fixzinsphase. Ein Fixzinskredit geht nach Ablauf der Fixzinsbindung in einen variablen Kredit über. Hierbei wird bereits bei Abschluss vereinbart, welchen Aufschlag die Bank auf den dann gültigen variablen Referenzzinssatz verrechnet.

Die Möglichkeit von Sondertilgungen bei hypothekarischer Besicherung ist auch hier gegeben, gesetzlich hat die Bank jedoch einen Anspuch auf eine Vorfälligkeit­sentschädigung. Diese darf max. 1% des zurückbezahlten Betrages bzw. max. 0,5% bei einer Restlaufzeit kürzer als 12 Monate betragen.

Sollzinsbindung

Variabel oder Fix?

Individuelle Aspekte

Die Wahl zwischen fixem oder variablem Zinssatz wirft anfangs bei vielen meiner Klienten häufig Fragen auf. Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile, wobei die Entscheidung, welche Variante die richtige ist, immer individuell getroffen werden muss.

Variabler Zinssatz

Grundsätzlich orientiert sich ein variabel verzinstes Darlehen an einem Referenzzinssatz. Meist ist das der EURIBOR, auf den ein bankseitiger Aufschlag (die sog. „Marge“) verrechnet wird. Daraus ergibt sich der für Sie relevante Sollzinssatz, der für die Ratenberechnung herangezogen wird und üblicherweise quartalsmäßig an die Entwicklung des Referenzzinssatzes angepasst wird. Dies ist in der Zinsgleitklausel im jeweiligen Kreditvertrag geregelt.

Der Vorteil dieses Kreditmodells liegt in den derzeit geringeren Kosten, jedoch mit dem Nachteil des Zinsschwankungsrisikos. Steigt der Referenzzinssatz, erhöht sich auch die monatlich zu zahlende Kreditrate. Bei sinkenden Zinsen verhält es sich umgekehrt.
Weiters besteht die Möglichkeit bei hypothekarisch besicherten Krediten unter Einhaltung einer 6-monatigen Frist flexibel Sondertilgungen vorzunehmen, um die Restschuld zu reduzieren oder den Kredit sogar vorzeitig ganz zurückzuzahlen.

Fixer Zinssatz

Beim Fixzinsmodell wird für eine gewisse Periode ein fixer Sollzinssatz vereinbart, der von Zinsschwankungen am Markt unberührt bleibt. Basis für die Höhe ist in diesem Fall nicht der EURIBOR, sondern meist der EUR-SWAP-Satz (manchmal auch bankinterne Refinanzierungssätze), der wiederum mit einer Marge beaufschlagt wird.

Vereinfacht gesagt unterscheidet sich das Fixzinsmodell von der variablen Verzinsung hauptsächlich durch die Unveränderbarkeit des Sollzinssatzes während der Fixzinsphase. Ein Fixzinskredit geht nach Ablauf der Fixzinsbindung in einen variablen Kredit über. Hierbei wird bereits bei Abschluss vereinbart, welchen Aufschlag die Bank auf den dann gültigen variablen Referenzzinssatz verrechnet.

Die Möglichkeit von Sondertilgungen bei hypothekarischer Besicherung ist auch hier gegeben, gesetzlich hat die Bank jedoch einen Anspuch auf eine Vorfälligkeits­entschädigung. Diese darf max. 1% des zurückbezahlten Betrages bzw. max. 0,5% bei einer Restlaufzeit kürzer als 12 Monate betragen.

Ratenberechnung

Raten & Gesamtkosten

Geben Sie unten Ihren benötigten Kreditbetrag, den Sie aufnehmen möchten, die gewünschte Laufzeit und das Zinsbindungsmodell ein. Sie können auch die Höhe der Zinsen variieren, um deren Einfluss auf die Gesamtkosten abschätzen zu können. Für ein persönliches, unverbindliches Angebot, kontaktieren Sie mich bitte.

Aktuelle durchschnittliche Kreditzinssätze können auch den Statistiken der Österreichischen Nationalbank entnommen werden, dienen jedoch nur als Orientierungshilfe.

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